Hinweis: Neuer Termin für die Online-Intensivschulung zur TROL 2022 ist online – Jetzt Ticket sichern.

TROL 2022 - Schulungsmaßnahme

Die bisherige Version der TROL ist im April 2010 erschienen und wurde nun in weiten Teilen überarbeitet bzw. weiterentwickelt. Die umfangreichen Neuerungen und Änderungen der TROL 2022 werden nun in einer Online-Intensivschulung direkt durch das Autoren-Team der TROL geschult.

Beispielsweise wurde das Kapitel 5 Verbrennungsluftversorgung gänzlich erneuert und an die entsprechenden Änderungen der Muster-Feuerungsverordnung von September 2017 und der TRGI 2018 angepasst. Die TROL 2022 bietet nun die Möglichkeit im Sinne des aktuellen Baurechts die ausreichende Verbrennungsluftversorgung nachzuweisen.

Die TROL ist ein unverzichtbares Werkzeug im Ofen- und Luftheizungsbau. Als allgemein anerkannte Regel der Technik bildet sie die Soll-Beschaffenheit im Sinne des Werkvertrags ab, d.h. der Kunde kann ohne weitere vertragliche Regelungen erwarten, dass die handwerklich errichtete Feuerstätte neben den gesetzlichen Anforderungen auch mindestens den Anforderungen der TROL entspricht.

Neuerungen im Überblick

Inhalte der Schulungsmaßnahme (Tag 1)
Kapitel 6: Die Anforderungen im Brand- und Wärmeschutz wurden erneut angepasst.

Block I 09:00 – 10:30 Uhr
Übersicht: Neuerungen der TROL 2022
Referent: Jörg Knapp (Fachverband Baden Württemberg)

Block II 11:00 – 12:30 Uhr
Kapitel 6 Brand- und Wärmeschutz Teil 1
Referent: Tobe Hinrichs (Fa. LEDA)

Block III 13:30 – 15:00 Uhr
Kapitel 6 Brand – und Wärmeschutz Teil 2
Referent: Tobe Hinrichs (Fa. LEDA)

Sonstige Informationen:

  • Die Durchführung der Schulungsmaßnahme erfolgt mit ZOOM Webinar
  • Seminargebühren sind umsatzsteuerfrei gem. § 4, Abs. 22, UStG.

Inhalte der Schulungsmaßnahme (Tag 2)
Kapitel 5: Der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung wird im Sinne der überarbeiteten baurechtlichen Anforderungen für Festbrennstoff-Feuerstätten geführt.
Kapitel 7: Die Berechnung der Nennwärmeleistung bei Feuerstätten im Speicherbetrieb ist neu. Zudem wurde die Berechnung von Warmluftöfen vereinfacht.

Block I 09:00 – 10:30 Uhr
Kapitel 5 – Verbrennungsluftversorgung
Referent: Jörg Knapp (Fachverband SHK Baden-Württemberg)

Block II 11:00 – 12:30 Uhr
Beispielrechnungen Kapitel 5 – Verbrennungsluftversorgung
Referent: Hendrik Schütze (Fachlehrer Meisterschule Dresden)

Block III 13:30 – 15:00 Uhr
Kapitel 7 – Warmluftofen
Referent: Tobe Hinrichs (Fa. LEDA)

Sonstige Informationen:

  • Die Durchführung der Schulungsmaßnahme erfolgt mit ZOOM Webinar
  • Seminargebühren sind umsatzsteuerfrei gem. § 4, Abs. 22, UStG.

Inhalte der Schulungsmaßnahme (Tag 3)
Kapitel 15: Die Berechnung von keramischen Heizgaszügen wurde auf ein Verfahren reduziert und weiterentwickelt.
Kapitel 11: Das Berechnungsverfahren für den Grundofen wurde optimiert und zudem wurde die Flexibilität der Berechnungswege erhöht.
Kapitel 4.17: Die Anforderungen an wasserführende Feuerstätten werden nun ausführlich beschrieben.

Block I 09:00 – 10:30 Uhr
Kapitel 15 – keramische Heizgaszüge
Referent: Tobe Hinrichs (Fa. LEDA)

Block II 11:00 – 12:30 Uhr
Kapitel 11 – Grundofen
Referent: Jens Hilt (Bundesfachgruppenleiter)

Block III 13:30 – 15:00 Uhr
Kapitel 4.17 – Wassertechnik
Referent: Jörg Knapp (Fachverband SHK Baden-Württemberg)

Sonstige Informationen:

  • Die Durchführung der Schulungsmaßnahme erfolgt mit ZOOM Webinar
  • Seminargebühren sind umsatzsteuerfrei gem. § 4, Abs. 22, UStG.

Inhalte der Schulungsmaßnahme (Tag 4)
Kapitel 10: Das Dimensionierungsverfahren für Hypokausten wurde grundlegend überarbeitet.

Block I 09:00 – 10:30 Uhr
Kapitel 10 – Flächenheizungen, Hypokausten, Teil 1
Referent: Hendrik Schütze (Fachlehrer Meisterschule Dresden)

Block II 11:00 – 12:30 Uhr
Kapitel 10 – Flächenheizungen, Hypokausten, Teil 2
Referent: Hendrik Schütze (Fachlehrer Meisterschule Dresden)

Block III 13:30 – 15:00 Uhr
Allgemeine Fragen und Diskussion zur neuen TROL 2022 mit allen
Referenten!

Sonstige Informationen:

  • Die Durchführung der Schulungsmaßnahme erfolgt mit ZOOM Webinar
  • Seminargebühren sind umsatzsteuerfrei gem. § 4, Abs. 22, UStG.